Im Leben manchen Menschen kommt irgendwann einmal der Punkt, an dem diese sich nach einer neuen beruflichen Herausforderung sehnen. Allerdings sollte man in diesem Fall erst einmal nichts überstürzen, sondern sich zunächst nach Alternativen umschauen, um nicht plötzlich ohne eine Anstellung dazustehen.

Eine klare Entscheidung treffen

In den vergangenen Jahren hat sich für viele Menschen, auch bedingt durch die Corona-Pandemie, beruflich eine ganze Menge verändert. Nun kehren immer mehr Arbeitnehmer, die bis vor Kurzem die meiste Zeit im Home-Office verbracht haben, wieder in ihre Büros zurück und bemerken plötzlich, dass sie sich ihre Zukunft anders vorstellen.

Zu diesem Zeitpunkt sollte man allerdings ein paar Tage abwarten, ob sich das Gefühl wieder legt. Bleibt die Unzufriedenheit, dann beginnt die Suche nach attraktiven Stellenangeboten.

Stellenrecherche

Die Suche nach passenden Arbeitsstellen wird durch das Internet in der heutigen Zeit stark vereinfacht. Unter https://herojob.de können Arbeitnehmer gezielt nach passenden Stellen in ihrer Region suchen. Sie erhalten dort zudem wertvolle Tipps, welche die Erstellung eines Lebenslaufs deutlich vereinfachen. Auf diese Weise finden interessierte Menschen Stellenangebote in der eigenen Umgebung. Darunter auch solche, die komplett im eigenen Home-Office ausgeübt werden können.

Die Bewerbungsunterlagen

Die Erstellung der eigenen Bewerbungsunterlagen ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer neuen beruflichen Herausforderung. Schließlich bewerben sich auf eine Stelle in der Regel etliche Bewerber, von denen es sich positiv abzuheben gilt, um im nächsten Schritt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

Aus diesem Grund sollte das Bewerbungsanschreiben komplett fehlerfrei sein und gleichzeitig das Interesse an der ausgeschriebenen Stelle verdeutlichen. Bei dem Lebenslauf kommt es dagegen darauf an, dem zukünftigen Arbeitgeber einen Überblick darüber zu vermitteln, was ein Bewerber bereits gemacht hat und welche Fähigkeiten dieser mitbringt.

Denn wenn ein Arbeitgeber wahrnimmt, dass ein Bewerber nicht zu dem Unternehmen passt oder dieses nicht voranbringen kann, dann landet dessen Bewerbung ganz schnell auf dem Stapel mit den Absagen. Bekommt der Arbeitgeber dagegen den Eindruck, dass man für die ausgeschriebene Stelle genau der richtige ist und das Unternehmen durch die eigenen Fähigkeiten bereichern wird, verbessern sich die Chancen, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

Vorstellungsgespräche

Ein Vorstellungsgespräch dient dazu, die Bewerber auf eine Stelle in persönlicher Runde einmal näher kennenzulernen. Auf diese Weise erhalten die Verantwortlichen ein genaues Bild jenes Menschen, der neu im Betrieb anfangen will. Dieses Bild vermittelt relevante Hinweise darüber, ob ein Bewerber zum jeweiligen Unternehmen passt.

Um einen möglichst guten Eindruck bei dem möglicherweise zukünftigen Arbeitgeber zu hinterlassen, sollte ein Bewerber oder eine Bewerberin bei einem Vorstellungsgespräch immer ordentlich gekleidet sein und sich während des Gesprächs nicht verstellen.

Vielmehr ist es vorteilhaft, so authentisch wie möglich zu wirken, wenngleich ein Vorstellungsgespräch fast immer mit Nervosität einhergeht. Allerdings fühlen sich die anderen Bewerbern in den meisten Fällen auch nicht besser.

Darum ist es besser, sich bei einem Vorstellungsgespräch ganz natürlich zu verhalten. Besinnen Sie sich auf Ihre Stärken und lassen Sie sich nicht durch die Verantwortlichen des Unternehmens verunsichern. Und wer zum Zeitpunkt eines Vorstellungsgesprächs noch bei einem anderen Betrieb angestellt ist, der oder die hat ohnehin nicht viel zu verlieren. Eine Absage bedeutet dann nur, dass sich die Arbeitszeit für den aktuellen Arbeitgeber verlängert.

Der neue Arbeitsvertrag

Verläuft die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle erfolgreich, dann wird dieser dem neuen Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag zur Unterzeichnung vorlegen oder alternativ nach einer schriftlichen Zusage verlangen. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, um sich mit einer Kündigung bei dem aktuellen Arbeitgeber auseinandersetzen. Die Grundlage für diesen Schritt ist also, dass bereits ein Zusage durch ein anderes Unternehmen vorliegt.

Die Kündigung

  • Der neue Arbeitsvertrag liegt endlich unterschriftsreif auf dem eigenen Schreibtisch. Nun steht die Aufgabe an, dem aktuellen Arbeitgeber den Abschied mitzuteilen. Dies muss schriftlich in Form eines formellen, unterschriebenen Kündigungsschreibens geschehen.
  • Mündliche Kündigungen oder Kündigungsschreiben, die per E-Mail versendet werden, sind dagegen unwirksam. Zudem sollte man sich vor der Erstellung des Kündigungsschreibens mit der gesetzlichen Kündigungsfrist auseinandersetzen. Diese beträgt während der Probezeit zwei und anschließend vier Wochen zum jeweils 15. eines Monats oder zum Monatsende.
  • Und wer im Guten aus dem Unternehmen ausscheidet, der sollte sich bei dem Vorgesetzten sowie den anderen Mitarbeitern für die gemeinsame Zeit der Zusammenarbeit bedanken und kann anschließend mit einem reinen Gewissen die neue Stelle antreten.
  • Sollte noch Resturlaub offen sein, dann kann dieser genutzt werden, um früher aus dem Arbeitsvertrag herauszukommen. Natürlich unter der Bedingung, dass dies vonseiten des Arbeitgebers nicht aus betrieblichen Gründen untersagt wird.

Einarbeitung und Übergaben

Damit die Arbeit in dem bisherigen Unternehmen wie gewohnt weitergehen kann, ist es möglich, dass der kündigende Mitarbeiter in den Wochen bis zu seinem Abschied einen Nachfolger einzuarbeiten hat. Dieser erhält auf diese Weise einen Überblick über zukünftige Aufgaben. Zum Beispiel werden sämtliche Passwörter und relevanten Zugangsdaten übergeben, damit der neue Mitarbeiter direkt von dem ersten Tag an weiß, was zu tun ist.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Wer aus einem Unternehmen ausscheidet, der hat immer einen Anspruch auf die Ausstellung von einem Arbeitszeugnis durch den ehemaligen Arbeitgeber. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass es sich bei dem Zeugnis um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis handelt, in dem neben einer Leistungsbeurteilung auch das soziale Verhalten des Mitarbeiters bewertet wird.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhält man in der Regel nur auf Rückfrage. Sprechen Sie Ihren ehemaligen Vorgesetzten am besten ganz konkret darauf an. Die Noten in einem Arbeitszeugnis müssen dabei zumindest befriedigend sein. Verlangt ein Arbeitnehmer eine bessere Bewertung, so liegt es an diesem zu beweisen, dass er diese auch wirklich verdient.

Start in eine neue Lebensphase

Endlich ist der Tag gekommen – man verlässt die Büros des bisherigen Arbeitgebers, und zwar mit dem Wissen des endgültigen Abschieds. Von nun an gilt es, sich voll und ganz der neuen Aufgabe zu widmen. Dazu zählt, die Strukturen und Arbeitsabläufe bei dem neuen Arbeitgeber intensiv kennenzulernen. Machen Sie sich mit der neuen Arbeitsstelle vertraut.

Sollte sich mit der Zeit herausstellen, dass die neue Stelle doch nicht das bietet, was erhofft wurde, dann hilft das beschriebene Wissen um einen seriös realisierten Berufswechsel, wie und wo man etwas Neues finden kann.