Arbeitnehmer genießen in Deutschland besonderen Schutz. Es existiert eine Vielzahl an Richtlinien, Vorschriften und Gesetzen, die arbeitsschutzrechtliche Belange regeln. Ziel der Normen ist es, die effiziente und fehlerfreie Arbeitsausführung des Personals zu gewährleisten. Insbesondere ist es notwendig, die Angestellten vor den gesundheitlichen Schäden der ausgeführten Tätigkeiten zu schützen.

Was ist Arbeitsschutz?

Unfallvermeidung und effizienter Arbeitsschutz sind in einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt elementar. Die Ansprüche an die Arbeiter erhöhen sich stetig. Der Arbeitsschutz muss mit den Anforderungen Schritt halten, um ein Ungleichgewicht zu verhindern. Denn der Schutz der Arbeitnehmer ist die Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem sowie für den Erhalt sicherer und humaner Arbeitsbedingungen.

Ziel ist es, die Arbeitnehmer vor Gesundheitsschädigungen und Gefahren, die mit ihrer Tätigkeit einhergehen, zu schützen. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber verschiedene Gesetze erlassen. Dabei handelt es sich unter anderem um:

  • Das Arbeitsschutzgesetz
  • Das Arbeitszeitgesetz
  • Die Arbeitsstättenverordnung

Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten für alle Betriebe. Wer zum Beispiel eine Mediaagentur betreibt, hat sie genauso zu beachten wie ein Unternehmen im produzierenden Gewerbe.

Das Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz gilt als das Fundament des betrieblichen Arbeitsschutzes. Es verpflichtet den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und anhand der Resultate über notwendige Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu entscheiden. Dabei ist die Wirksamkeit der daraufhin getroffenen Präventionsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind nachfolgende Gefährdungen besonders relevant:

  • Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  • Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
  • Die Ausgestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren

Darüber hinausgehend hat der Arbeitgeber eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation einzurichten und zu betreiben. Allerdings ist es möglich, einzelne Aufgaben und Pflichten auf kompetent erscheinende Beschäftigte zu übertragen. Dennoch muss der Arbeitgeber die Erfüllung der delegierten Aufgaben kontrollieren.

Das Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz legt Höchstgrenzen für die wöchentliche Arbeitszeit fest. Auch hier ist es das Ziel, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Laut dem Gesetzestext dürfen Arbeitnehmer pro Woche maximal 48 Stunden arbeiten. Zudem hat jeder Beschäftigte Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub. Folglich beträgt die jährliche Höchstarbeitszeit 2304 Stunden.

Davon abgesehen dürfen Arbeitnehmer pro Werktag nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Pausen zählen indes nicht dazu. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Arbeitstag auf 10 Stunden zu verlängern. Da der Samstag im Sinne des Gesetzes als Werktag zählt, ist eine Wochenarbeitszeit von 60 Stunden vorübergehend zulässig, jedoch nicht dauerhaft.

Es existieren Personengruppen, für die das Arbeitszeitgesetz nicht gilt. Das sind insbesondere:

  • Mitarbeiter in der Luftfahrt
  • Leitende Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Chefärzte und sonstige leitende Angestellte
  • Arbeitnehmer der Kirchen, die Gottesdienste gestalten (Beispiel: Organisten)
  • Arbeitnehmer, die Personen pflegen, betreuen oder erziehen und mit ihnen zusammen wohnen

Ferner besteht eine Dokumentationspflicht. Das bedeutet: Der Arbeitgeber hat es zu dokumentieren, wenn die Arbeitnehmer länger als ursprünglich erlaubt tätig sind. Den Aufsichtsbehörden soll so die Kontrolle der Arbeitszeit erleichtert werden. Deswegen sind etliche Arbeitgeber dazu übergegangen, die Arbeitszeit regelmäßig elektronisch zu erfassen.

Die Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung hat den Zweck, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und Unfälle sowie das Auftreten von Berufskrankheiten zu verhindern. Sie enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beim Betreiben und Einrichten von Arbeitsstätten.

Anstatt konkreter Maßnahmen formuliert die Verordnung allgemeine Schutzziele. Somit bleibt dem Arbeitgeber ein gewisser Spielraum bei der Umsetzung der Richtlinie. Die Arbeitsstättenverordnung regelt unter anderem die nachfolgenden Bereiche:

  1. Nichtraucherschutz
  2. Sanitäranlagen
  3. Rettungs- und Fluchtwege
  4. Beschaffenheit von Pausenräumen
  5. Beleuchtung

Fazit: Arbeitnehmer haben Rechte

Verschiedene Vorschriften regeln den Arbeitsschutz in Deutschland. Sie legen die Spielregeln für Arbeitgeber und Beschäftigte fest. Zu den wichtigsten Gesetzen zählen das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz und die Arbeitsstättenverordnung.