Mit einem Saunabesuch verbinden wohl die meisten Menschen Ruhe und Entspannung. Das Schwitzen bei Temperaturen zwischen 70 und 100 Grad stärkt das Immunsystem, regt den Stoffwechsel an und sorgt als kleiner Bonus dafür, dass mögliche Giftstoffe geradewegs über den Schweiß aus dem Körper gespült werden. Verwandelt sich allerdings das Büro in den Sommermonaten in eine Sauna, sieht das Ganze schon völlig anders aus.

Wenn das Büro im Sommer zur Sauna wird

Je höher die Temperatur auf dem Thermometer ansteigt, desto mehr nimmt die Konzentrationsfähigkeit der Beschäftigten ab. Bis zu einem gewissen Punkt schaffen Ventilatoren im Büro oder Jalousine Abhilfe.

Doch bei anhaltenden Extremwetterlagen – wie sie in den letzten Jahrzehnten in Mitteleuropa verstärkt auftreten – wird die Schwüle bisweilen unerträglich und die Temperaturen steigen irgendwann in ungeahnte Höhen. Mit Folgen für Menschen, die im Büro täglich ihre Arbeit verrichten.

Einige haben mit Kreislaufproblemen oder Übelkeit zu kämpfen, andere Büroarbeiter leiden unter starken Kopfschmerzen, was die Erfüllung der Arbeitsleistung zu einer regelrechten Zerreißprobe werden lässt.

Doch müssen Arbeitnehmer solche Bedingungen in Büroräumen akzeptieren oder bekommen sie möglicherweise ab einer gewissen Temperatur Hitzefrei? Der folgenden Abschnitte beleuchten die arbeitsrechtlichen Vorschriften zum Thema „Hitze in Büroräumen“. Sie vermitteln Beispiele für die verpflichtenden Maßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen müssen, um dieser entgegenzuwirken.

Haben Beschäftigte einen Anspruch auf Hitzefrei im Büro?

In Deutschland regelt die sogenannte Arbeitsstättenrichtlinie A3.5 die Vorschriften zur Temperatur in Büroräumen. Laut diesem Leitfaden bedarf es zunächst einmal einer Differenzierung zwischen zwei Begrifflichkeiten:

  1. Raumtemperatur: Hiermit ist die gefühlte Temperatur gemeint, die sich nach dem subjektiven Empfinden der Mitarbeiter richtet.
  2. Lufttemperatur: Hierbei handelt es sich um die Temperatur, die tatsächlich am Arbeitsplatz vorherrscht.

Im Arbeitsrecht spielt vor allem Begriff Nummer 2 eine Rolle. Der oben genannten Richtlinie zufolge darf die Lufttemperatur schließlich einen Wert von 26 Grad nicht übersteigen, da die Gesundheit der Beschäftigten ansonsten in Gefahr wäre. Klettert die Temperatur auf dem Thermometer auf 30 Grad oder mehr, ist der Chef übrigens dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter im Büro durchzuführen.

Achtung: Auch bei derart hohen Temperaturen sind Sie als Arbeitnehmer nicht dazu berechtigt, einfach das Büro zu verlassen und sich selbst Hitzefrei zu erteilen. Im Arbeitsrecht gibt es schließlich keinen generellen Anspruch darauf. Machen Sie sich dennoch unerlaubt aus dem Staub, um dem tropischen Klima im Büro zu entfliehen, kann die Konsequenz aus einer Abmahnung und schlimmstenfalls aus einer Kündigung bestehen.

Wichtig: Für Schwangere und gesundheitlich Angeschlagene gelten Ausnahmeregelungen

Ihr Augenmerk sollten Arbeitgeber bei enormer Hitze besonders auf schwangere bzw. stillende Mitarbeiterinnen oder Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Problemen richten. Da sie ohnehin bereits angeschlagen sind, macht ihnen die Arbeit bei heißen Temperaturen häufig weitaus mehr zu schaffen als anderen Beschäftigten.

Daher gelten für sie spezielle arbeitsrechtliche Regelungen, wenn es darum geht, Hitzefrei im Büro zu bekommen. Unter anderem sind diese im Mutterschutzgesetz (MuSchG) definiert. In § 16 Absatz 1 MuSchG heißt es dazu:

Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

Um von den genannten Ausnahmevorschriften profitieren zu können, benötigen sie also ein ärztliches Attest, das die Einhaltung einer bestimmten Gradzahl am Arbeitsplatz fordert, da die Gesundheit der betroffenen Person ansonsten Schaden nehmen könnte.

Ist es dem Chef nicht möglich, die darin veranschlagte Temperatur im Büro sicherzustellen und ein anderer, kühlerer Arbeitsplatz ist ebenfalls nicht vorhanden, muss er den/die betroffene/n Arbeitnehmer/in freistellen.

Daraus wird deutlich: Zwar haben Büromitarbeiter keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, Hitzefrei zu bekommen, allerdings können gesundheitlich vorbelastete Beschäftigte oder Schwangere von Sonderregelungen profitieren.

Dies funktioniert im Regelfall jedoch nur, wenn sie ein entsprechendes Attest vorweisen können und die vom Arbeitgeber ergriffenen Maßnahmen ebenfalls nicht zur Einhaltung der vorgeschriebenen Temperatur beitragen konnten.

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen müssen Arbeitgeber bei Hitze ergreifen?

Sobald die Temperatur im Büro einen Wert von über 30 Grad erreicht, müssen Arbeitgeber ihrer Pflicht nachkommen und sich um Maßnahmen bemühen, die dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter dienen.

Der bereits erwähnten Arbeitsstättenrichtlinie A3.5 zufolge kann es sich dabei um Maßnahmen aus drei unterschiedlichen Kategorien handeln:

  • Organisatorische Maßnahmen: Hierzu zählen z. B. regelmäßige Hitzepausen, das Bereitstellen gekühlter Getränke (vorzugsweise Wasser) sowie die Verlegung der Arbeitszeit auf kühlere Stunden.
  • Personenbezogene Maßnahmen: An dieser Stelle geht es beispielsweise um die Einführung gelockerter Bekleidungsvorschriften.
  • Technische Maßnahmen: Das Anschaffen von Klimaanlagen, Ventilatoren für das Büro oder Jalousien zählt z. B. in diese Kategorie.

Bedenken Sie: Beträgt die Temperatur im Büro 35 Grad oder mehr und der Chef ergreift keine Schutzmaßnahmen zur Kühlung, darf in den entsprechenden Räumen nicht mehr gearbeitet werden! Dennoch steht es Ihnen als Beschäftigter in einer solchen Lage im Regelfall nicht zu, sich in die eigenen vier Wände zu flüchten und sich so selbst Hitzefrei zu verordnen.

Denn der Arbeitgeber hat hier immer noch die Option, Ersatzräume bereitzustellen, in denen es kühler ist. Oftmals ist es zudem sinnvoll, das Thema Sonnenschutz im Büro z.B. in einer Teamsitzung rechtzeitig in einem vernünftigen Ton anzusprechen.

So fällt der Unterschied zwischen Innen- und Außenjalousie in Hinblick auf die Wärmeentwicklung in Büroräumen immens aus. Machen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig – und gut vorgetragen – bei Ihrem Arbeitgeber Luft.

Hitzfrei im Büro – Informationen & arbeitsrechtliche Vorschriften

Als hitzegeplagter Beschäftigter können Sie auch selbst etwas tun, um die belastenden Umstände zumindest etwas abzumildern. Achten Sie also darauf, viel Flüssigkeit zu sich zu nehmen, in regelmäßigen Abständen Ruhepausen einzulegen und auf Speisen zu verzichten, die im Nachhinein schwer im Magen liegen.

Auf dem Ratgeberportal arbeitsrechte.de finden Sie weitere interessante Infos zu den arbeitsrechtlichen Vorschriften, die beim Thema „Hitzefrei im Büro“ Anwendung finden. Je besser Sie informiert sind, desto genauer können Sie Ihre Rechte bei heißen Extremtemperaturen einfordern.