Das Thema Arbeitsplatzergonomie kann aus verschiedenen Perspektiven angegangen werden. Neben dem persönlichen Interesse – etwa von Selbstständigen und Heimarbeitern – und dem Blickwinkel von Betrieben spielt dabei die politische Dimension eine wichtige Rolle.

Dazu zählt natürlich der größere Rahmen der Europäischen Union (EU), denn dort gehört ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz zu den Grundrechten jedes Arbeitnehmers. Doch wie sieht der Anspruch und die Diskussion genau aus, welche Richtlinien und Ansätze existieren?

Dieser Artikel thematisiert, was die EU für die Arbeitsplatzergonomie tut und welche Vorgaben ausformuliert sind. Relevante Ansätze, Kampagnen und Richtlinien im Überblick.

Europäische Mindeststandards für Arbeitsschutz und Produktsicherheit – die Richtlinien

  • Bereits vor einiger Zeit wurden einheitliche Mindeststandards für Arbeitsschutz und Produktsicherheit erarbeitet. Diese basieren einerseits auf der EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
  • In Ergänzung tritt die spezifischere Einzel-Richtlinie 90/270/EWG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmen hinzu. Sie widmet sich jenen Menschen, welche im Büro arbeiten und im Zuge ihrer Profession viel Zeit am PC verbringen.
  • Die Vorschrift fordert von den Arbeitgebern, dass sie die Risiken für Sicherheit und Gesundheit bewerten sollen, welche mit den zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen verbunden sind. Doch die Leitlinien gehen noch darüber hinaus: Die „Chefs“ sind angehalten, passende und förderliche Maßnahmen ergreifen, falls Mängel erkannt werden.
  • Beide Richtlinien sind in das nationale Recht der jeweiligen EU-Staaten eingearbeitet worden. Sie fungieren als integraler Teil der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. So ist in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu befolgen.

Weiterführende Links zu den europäischen Richtlinien

EDV und Arbeitsplatzergonomie als ausgearbeiteter Schwerpunkt

Seit der Jahrtausendwende müssen professionelle Arbeitsplätze vor allem dann strenge ergonomische Richtlinien eingehalten werden, wenn die EDV im Spiel ist.

In Deutschland gelten die von der EU erarbeiteten Standards für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. Die Richtlinien betreffen somit explizit den Öffentlichen Dienst.

Alle Arbeitgeber – betroffen sind ebenfalls kleinere Unternehmen – sowie die öffentliche Hand haben demnach explizite Pflichten: Sie müssen sich über den neuesten Stand der Technik informieren und daraus ableiten, wie ihre Arbeitsplätze ausgebaut werden sollen. Damit wird das Ziel verfolgt, dass die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit wissenschaftlichen Kenntnissen über eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung entspricht.

Kritisiert werden allerdings zu allgemeine und schwammige Formulierungen, die sich sehr weit interpretieren lassen. Zum Beispiel die Formulierung „scharfer Bildschirm“.

Genaue Festlegungen exisitieren allerdings auch, sie betreffen:

  1. Bildschirm-Flimmern
  2. Kontrast
  3. Zeichengröße

Relevant sind in diesem Zuge die Vorgaben des TÜV oder der TCO-Kommision in Schweden. Weiterführende Informationen zu diesem Thema vermittelt der Artikel zur ergonomischen Optimierung des Bildschirmarbeitsplatzes.

Fokus: Sicherheit am Arbeitsplatz

  • Als derzeit sehr wichtiges Thema im Rahmen der Arbeitsplatzgestaltung hat sich der Bereich der Sicherheit erwiesen: Anlass waren die verfügbaren Zahlen, denn laut statistischen Erhebungen sterben jährlich rund 4.000 Menschen in der EU an ihrem Arbeitsplatz – ein sehr alarmierender Wert.
  • Rund drei Millionen Menschen erleiden zudem jährlich einen Arbeitsunfall. Doch auch das subjektive Empfinden der Menschen spiegelt eine problematische Situation in Hinblick auf Sicherheit und Arbeitsplatzergonomie wider. Rund 25 % der Menschen in der EU glauben, dass ihr Job einen negativen Einfluss auf ihre Gesundheit hat.
  • Bei dieser Einschätzung spielt allerdings nicht nur der Arbeitsplatz an sich eine Rolle, sondern ebenso Phänomene wie Arbeitsintensität und Unsicherheit bezüglich des Jobs.
  • Ende 2014 wurde auf europäischer Ebene reagiert: Man startete mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Abk. EU-OSHA) eine Kampagne, welche den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in den Mittelpunkt stellt und alle Beteiligten für diesen essentiellen Aspekt sensibilisieren will.
  • Die Kampagne dauert noch bis zum Jahre 2020 und weist somit einen langfristigen Charakter auf.

Video der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

Im Clip vermittelt die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) ihre Ansprüche, Inhalte und Ziele. Sie setzt sich für sicherere, gesündere und produktivere Arbeitsplätze in Europa ein.